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Entwicklungspolitische Kriterien |
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Mittwoch, den 20. Januar 2010 um 17:57 Uhr |
Entwicklungspolitische Kriterien
Wir sind davon überzeugt, dass Entwicklung von den Menschen selbst ausgeht. Deshalb sollte Hilfe so ausgerichtet sein, dass diese die Selbsthilfe der Menschen stärkt. Daher wollen wir Ihnen ermöglichen durch unsere Hilfe ihr individuelles und gemeinschaftliches Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Für uns bedeutet "Hilfe zur Selbsthilfe" daher, ...
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Die Zielbevölkerung identifiziert selbst ihre Bedürfnisse und bekundet ausdrücklich ihr Interesse an den betreffenden Maßnahmen.
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Die Zielbevölkerung versteht sich nicht als passiver Empfänger einer „Wohltat“, sondern als Haupt-Akteur des Vorhabens.
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Die Zielbevölkerung verpflichtet sich formell zur aktiven Teilnahme und zu konkreten Beiträgen zu dem Vorhaben.
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Die offiziell verantwortlichen Behörden vor Ort bescheinigen formell ihr Einverständnis mit den vorgesehenen Maßnahmen.
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Die verantwortlichen Behörden vor Ort verpflichten sich ihrer, Verantwortung entsprechend, formell zur Übernahme der entstehenden laufenden Betriebskosten.
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Die verantwortlichen Behörden vor Ort leisten einen wesentlichen Beitrag, finanzieller, personeller, rechtlicher Art, zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen.
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Weitere in Bezug zum Vorhaben stehende Behörden oder Körperschaften werden nach Möglichkeit mit eingebunden und zur aktiven Teilnahme verpflichtet.
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Durch breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit wird das Vorhaben im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.
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Die von außen kommende Hilfsaktion übernimmt die Funktion eines Katalysators um den entsprechenden Prozess in Gang zu bringen.
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Die Zielbevölkerung wird ermutigt und aktiviert.
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Die verantwortlichen Behörden vor Ort werden dazu veranlasst ihre Verantwortung wahr zu nehmen und in die Tat umzusetzen.
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Die Koordination aller Beteiligten wird stimuliert und einem Ansprechpartner vor Ort übertragen.
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Der finanzielle Beitrag der von außen kommenden Hilfsaktion versteht sich als stimulierende Anstoßfinanzierung, aber keinesfalls als eine Verpflichtung zur Hauptverantwortung.
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Die von außen kommende Hilfsaktion ist nicht der Projektträger.
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Die Schaffung von Abhängigkeiten, finanzieller oder rechtlicher Art, wird von vornherein vermieden.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. Februar 2010 um 08:43 Uhr |